Anerkennung im Dilemma: Osteopathie zwischen Hürden und Hoffnung
Die Osteopathie hat in den letzten Jahren nicht nur in der Schweiz, sondern auch international an Bedeutung gewonnen. Doch trotz dieser Entwicklung sieht sich die Branche in der Schweiz mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichts hat nun für Aufsehen gesorgt und wirft ein Licht auf die Problematik der Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Diese Thematik wird vor allem durch die Blockadehaltung des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) umso brisanter.
In einem bemerkenswerten Fall erhielten zwei Osteopathen, deren Anerkennungsgesuche vom SRK ohne eine inhaltliche Prüfung abgelehnt wurden, endlich Recht. Der erste Osteopath ist ein Schweizerisch-belgischer Doppelbürger, der seit 2002 in der Schweiz arbeitet und seine Ausbildung in Belgien sowie einen Bachelor in Großbritannien absolviert hat. Der zweite Osteopath, der seit 2004 praktiziert, hat 2017 ein Diplom in Belgien und 2022 einen Master in Großbritannien erworben. In beiden Fällen hat das Bundesgericht bemängelt, dass das SRK keine Gleichwertigkeitsprüfungen durchgeführt hat. Das wirft natürlich Fragen auf – wie kann es sein, dass solche fachlichen Qualifikationen nicht ausreichend gewürdigt werden?
Der Kampf um Anerkennung
Die Präsidentin der Osteopathen-Vereinigung VaOS, Jesse de Groodt, hat sich klar gegen die Abschottungspolitik des SRK ausgesprochen. Sie fordert eine ehrliche und transparente Anerkennungspraxis, die auch den vielen Fachleuten Rechnung trägt, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen. Tatsächlich ist es so, dass eine in Deutschland erworbene Ausbildung laut Bundesverwaltungsgericht gleichwertig mit einer Schweizer Ausbildung ist. Dennoch bleibt die Anerkennung ausländischer Abschlüsse ein Hindernis. Ein runder Tisch, der bereits im März geplant wurde, soll nun helfen, die Prüfprozesse zu verbessern und zukunftssicher zu gestalten.
Die derzeitige Situation ist für viele Osteopathen besorgniserregend. Bis zu 600 Fachkräfte könnten von den neuen Regelungen betroffen sein, die durch das Gesundheitsberufegesetz (GesBG) verschärft wurden. Ab Februar 2025 müssen alle Osteopathen einen Mastertitel oder ein anerkanntes Diplom vorweisen, andernfalls droht ihnen der Entzug ihrer Bewilligung. Krankenkassen zeigen sich zudem wenig kulant und verweigern die Kostenübernahme für nicht anerkannte Therapeuten. Das ist nicht nur frustrierend – es gefährdet auch die Existenz vieler Praxen.
Ein Ausblick auf die Zukunft
Das SRK ist in engem Austausch mit den Berufsverbänden der Osteopathen und plant, die Urteile des Bundesgerichts zu analysieren. Die Sprecherin Franziska Stocker hat bestätigt, dass Anpassungen der Anerkennungspraxis geprüft werden. Diese Entwicklung könnte einen Wendepunkt darstellen, aber die Skepsis bleibt. Schließlich sind viele der betroffenen Osteopathen einheimische Fachleute, die in der EU ausgebildet wurden. Der Druck auf die Zulassungsbehörden steigt – es ist Zeit, die Hürden für die Anerkennung ausländischer Diplome zu senken.
Ein weiterer Aspekt, der nicht außer Acht gelassen werden sollte, ist die Tatsache, dass private Hochschulabschlüsse oft nicht anerkannt werden, obwohl sie staatlich akkreditiert sind. Der Aufwand und die Unsicherheit, die mit der Diplomanerkennung verbunden sind, machen die Situation für viele Osteopathen und Therapeuten in der Schweiz zunehmend unhaltbar. Der Weg zur Anerkennung ist steinig, und viele hoffen auf ein Umdenken bei den Zulassungsbehörden.
