Geldautomatensprengungen: Ein gefährliches Phänomen im Aufschwung
Am frühen Montagmorgen, dem 19. Oktober 2026, ereignete sich in der Enge in Beringen ein Vorfall, der für viele schockierend und beunruhigend ist. Unbekannte sprengten einen Geldautomaten – das Ganze ging mit mehreren Explosionen einher, die ein Feuer auslösten. Die Polizei hält sich zur Beute und der Täterschaft bisher bedeckt, was die Spekulationen nur anheizt. Aber das ist nicht der einzige Vorfall dieser Art in jüngster Zeit. Nur wenige Tage zuvor, am Mittwoch, dem 30. September 2026, wurde in Thayngen ebenfalls ein Bankomat gesprengt, wobei ein mutmaßlicher Täter schwer verletzt wurde. Offensichtlich gibt es weitere Komplizen, die noch auf der Flucht sind.
Zuvor, am Dienstagmorgen, dem 30. September 2026, sprengten drei Unbekannte in Marin NE gleich zwei Geldautomaten. Dabei lagen 200-Franken-Scheine verstreut am Boden – ein Bild des Chaos, das nicht nur die Anwohner, sondern auch die Öffentlichkeit schockiert. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, wird das Ausmaß des Problems deutlich: Im Jahr 2024 registrierte das Bundesamt für Polizei insgesamt 48 Angriffe auf Bancomaten, was im Vergleich zu 2023 einem Anstieg von 50 Prozent entspricht. Die Schäden durch solche Angriffe sind alarmierend, auch wenn die Gesamtzahl der Angriffe in der Schweiz gesunken ist.
Die aktuelle Lage der Geldautomatensprengungen
Im Bundeslagebild „Angriffe auf Geldautomaten“ des Bundeskriminalamts, das am 25. September 2025 veröffentlicht wurde, wurden im Jahr 2024 insgesamt 456 Angriffe auf Geldautomaten verzeichnet. Das klingt nach viel, aber es gab einen Rückgang um 24,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Wie viele dieser Angriffe tatsächlich in Form von Sprengungen stattfanden? Ganze 269 Fälle! Dabei kommen hauptsächlich feste Explosivstoffe zum Einsatz, und oft werden mehrere Sprengsätze genutzt. Diese unkontrollierbaren Sprengungen bringen nicht nur die Geldautomaten selbst, sondern auch unbeteiligte Dritte wie Anwohner oder Passanten in Gefahr. Man kann sich nur zu gut vorstellen, welche Angst das verbreitet.
Die rechtlichen Konsequenzen sind ebenfalls gravierend. Sprengungen, die in oder in der Nähe von bewohnten Gebäuden stattfinden, werden zunehmend als versuchte Tötungsdelikte angeklagt. Die Begleitschäden übersteigen oft die Beuteschäden, was die Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit zur Bekämpfung dieser Taten nochmals unterstreicht. Es ist keine einfache Situation, und das Bundesamt für Polizei (fedpol) hat erkannt, dass die Kooperation mit internationalen Partnern wie Deutschland, Frankreich, Österreich und den Niederlanden entscheidend ist.
Erfolge und Trends im Kampf gegen Geldautomatensprengungen
Erfreulicherweise gab es im Jahr 2024 einige Ermittlungserfolge, einschließlich Festnahmen von mutmaßlichen Geldautomatensprengern im Mai. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Die Täterschaft ist gut organisiert und agiert oft als Teil polykrimineller Netzwerke. Häufig handelt es sich um kleine Gruppen von zwei bis vier Personen. Die Zusammenarbeit zwischen Geldautomatenbetreibern und Behörden ist daher unabdingbar, um dem Treiben Einhalt zu gebieten.
Eine positive Wendung zeigt sich auch in der aktuellen Entwicklung: Die Angriffe auf Geldautomaten in der Schweiz erreichen 2025 einen Rekordtiefstand mit nur noch 24 Vorfällen – das ist halb so viel wie im Vorjahr und die niedrigste Zahl seit 2019. Dies könnte ein Zeichen dafür sein, dass die Maßnahmen, die seitens der Behörden und Betreiber ergriffen wurden, endlich Wirkung zeigen. Empfohlene Schutzmaßnahmen umfassen unter anderem Einfärbesysteme, Schutzrollläden und den Austausch älterer Modelle. Der Bundesrat sieht aufgrund der positiven Entwicklungen derzeit keine Notwendigkeit für gesetzliche Regelungen.
Die Lage bleibt jedoch angespannt. Die Bedrohung durch Geldautomatensprengungen ist nicht verschwunden, und die Gefahr durch gut organisierte Tätergruppen ist real. Es wird spannend sein zu beobachten, wie sich die Situation in den kommenden Jahren entwickelt und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten.
